ERNTEHELFERVERSICHERUNG Deutschland der HanseMerkur Reiseversicherung

Erntehelferversicherung für Aufenthalte in Deutschland. Reisekrankenversicherung für Saisonarbeitskräfte der HanseMerkur Reiseversicherung

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet für Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer) aus dem Ausland eine spezielle Erntehelferversicherung für den längeren Aufenthalt (bis zu 92 Tage) in Deutschland an.

In der zentralen Reise-Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte kann zwischen 2 Versicherungstarifen (BASIC- und PROFI-Tarif) gewählt werden. Der BASIC-Versicherungstarif beinhaltet zentrale Leistungen wie die Erstattung von ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten sowie Leistungen bei einer Schwangerschaft. Der PROFI-Versicherungstarif wurde um weitere Leistungen, wie Sehhilfen und Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln ergänzt und ist ohne Selbstbeteiligung für die versicherte Person.

Optional kann die wichtige Krankenversicherung mit einem speziellen Zusatzpaket (inklusive einer Unfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung (NEU)) sinnvoll ergänzt werden.

Erntehelferversicherung für den Aufenthalt in Deutschland. Wer kann sich als Saisonarbeitskraft versichern?

Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Versicherungsfähig sind Sie - wenn Sie das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und - bei ausländischer Staatsangehörigkeit, wenn Sie sich nur vorübergehend als Saisonarbeitskraft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder - bei deutscher Staatsangehörigkeit, wenn Sie seit mehr als zwei Jahren Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend als Saisonarbeitskraft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. 

Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte?

Der Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte gilt während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch in Ihrem Heimatland. Heimatland im Sinne dieser Bedingung ist Ihr ständiger Wohnsitz vor Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

Abschlussfrist - Bis wann müssen Sie den Vertrag in der Erntehelferversicherung der HanseMerkur abschließen?

Der Versicherungsvertrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss alle geforderten Angaben eindeutig und vollständig enthalten. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ist der Abschluss nicht mehr möglich.  

Für welche Dauer schließen Sie den Versicherungsvertrag ab?

Der Versicherungsvertrag der HanseMerkur Erntehelferversicherung muss für die gesamte Zeit als Saisonarbeitskraft abgeschlossen werden. Geringe Zeitspannen oder nur Abschnitte zu versichern ist nicht zulässig. Achten Sie bitte bei Vertragsschluss den Beginn und das Ende der Arbeitstätigkeit richtig anzugeben. Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe kann zu einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag und zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes durch den Versicherer führen. 

Hier alle detaillierten Produktinformationen zur Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung:

TARIFCHECK | Reisekrankenversicherung für Saisonarbeitskräfte in Deutschland (SPEZIALTARIF!)

Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Weiter zum Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung:

 

 

 

 

 

 

Foto: © Hamburg, altes Land, Deich/ RSWW.DE - eigenes Bild