Positive Nachrichten für alle Reisenden und Urlauber. Mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (CoronaEinreiseV), erleichtert die Bundesregierung das Reisen, denn die Einreise-Quarantäne entfällt (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, aktuelle Informationen für Reisende. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 13. Mai in Kraft.
Die bisherige Quarantäne-Pflicht für getestete, genesene und geimpfte Reisende entfällt, sofern der Urlauber bzw. Reisende nicht aus einem Hochinzidenz- oder Variantengebiet einreist.
Wichtig zu wissen: Verlängert wird die im März eingeführte Testpflicht nach einer Flugreise für Reisende die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen, egal
ob Sie aus einem Risiko- oder Nichtrisiko-Gebiet kommen.
Was gilt nun für nicht geimpfte Reisende?
- Für nicht geimpfte Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, gilt nun: Keine Quarantäne mehr mit einem negativem Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR Test (nicht älter als 72 Stunden).
- Für die Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet gilt: Quarantänepflicht, aber die Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen mit einem negativen PCR Test
- Reise-Rückkehrer aus einem Virusvariantengebiet: Hier gilt weiter eine Quarantäneplficht.
Was gilt nun für geimpfte Reisenden und Corona-Genesene?
Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreise-Quarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet, hier gilt weiter eine Quarantänepflicht.
Welche Länder zählen aktuell zu einem Virusvarianten-Gebiet und Hochinzidenzgebiet
Das Robert Koch Institut (RKI) informiert über Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenzgebiete. Welche Länder gehören aktuell dazu (Stand 13.05.21). Hier geht es zur Listung.
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