Seit dem 14. Januar 2021 gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung. Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie erweitert und einige Reiseländer nun als sogenannte Virusvarianten-Gebiete und Hochinzidenzgebiete (Länder mit einem besonders hohen Risiko für eine Infektion) eingestuft, für die verschärfte Einreisebeschränkungen gelten. Es besteht nun eine Testpflcht vor Einreise für Reisende, die aus einem Land mit besonders hohem Risiko (Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet) für ein Infektion dem Coronavirus nach Deutschland einreisen. Aus Risikogebieten kommende Reisende müssen vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich eine Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auf www.einreiseanmeldung.de vornehmen und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Bisher wurden das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Südafrika und Brasilien als Virusvarianten-Gebiete eingestuft.
Alle detaillierten Informationen hier:
- Auswärtiges Amt- Reise- und Sicherheithinweise aufgrund von Covid 19 Pandemie (Reisewarnungen anlässlich der Covid-19 Pandemie !)
- Informationen zu allen Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen.
Weitere Hinweise:
Folgende Reiseländer gelten ab dem 24. Januar 2021 als Hochinzidenzgebiete
UPDATE 31.01.2021. Folgende Länder wurden als Hochinzidenzgebiete eingestuft:
Ägypten, Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro,
Nordmazedonien, Panama, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Tschechien, USA, Vereinigte Arabische Emirate sowie mit Wirkung ab 31. Januar 2021 Afghanistan, Botsuana,
Ecuador, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Sudan und Syrien
Stand der Informationen: 31.01.2021
Quelle: Auswärtiges Amt
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